April 2016 werden einige bedeutende Änderungen in der Verordnung für NSW umgesetzt. Diese sind im Speziellen: • Am 20. April 2016 tritt die neue Richtlinie 2014/31/EU für NSW in Kraft und ersetzt die Richtlinie 2009/23/EC. • Am 19. April 2016 wird die Konformitätsannahme nicht mehr nach der Norm EN 4550:1992 gemäß den Richtlinien 2009/23/EG und 2014/31/EU abgegeben. Als neue Norm gilt die EN 45501:2015.Es ist wichtig daran zu erinnern, dass es in der neuen NSW-Richtlinie 2014/31/EU heißt, dass ausgestellte Zertifikate nach der alten Richtlinie ihre Gültigkeit behalten.
Neue Verpflichtungen für Importeure und Händler wurden hinzugefügt (siehe auch Artikel 8 und 9 der Richtlinie 2014/31/EU). Die metrologisches Kennzeichnung auf dem Gerät wurde geändert. Insbesondere die zusätzliche Metrologische Kennzeichnung durch den Buchstaben "M" und den letzten beiden Jahresziffern, gekennzeichnet durch (XX), umgeben von einem Rechteck-Rahmen. Die Höhe des Rechtecks soll gleich sein wie die Höhe der CE-Kennzeichnung. Unterhalb von CE-Kennzeichnung und zusätzlicher Metrologie-Kennzeichnung steht die Kennnummer der benannten Stelle (YY), die an der Fertigungs-kontrolle beteiligt ist.
Die Kennzeichnungen am Gerät umfasst auch die Postanschrift, unter der der Hersteller kontaktiert werden kann.
Am 20. April 2016 werden die Richtlinien 2004/108/CE (EMV-ElektroMagnetische Verträglichkeit) und 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt wird Dini Argeo neue Konformitätserklärungen gemäß den neuen Richtlinien ausstellen, insbesondere mit Bezug auf: • Richtlinie 2014/31/EU (NSW) • Richtlinie 2014/30/EU (EMV) • Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie)
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